Das digitale Zeitalter ermöglicht es auch Teenagern bereits mit einer zündenden Idee zum Start-up Unternehmer zu werden. Für minderjährige Unternehmer gelten jedoch sehr strenge Regeln, um vor Erreichen des 18. Lebensjahres legal eine GmbH gründen zu können. Sollen die Eltern nicht als Geschäftsführer fungieren ist oftmals sogar die Hilfe des Familiengerichts erforderlich, um die Hindernisse der vollständigen Geschäftsfähigkeit zu überwinden. Sind alle rechtlichen Hürden überwunden, befinden sich die minderjährigen Unternehmer als Arbeitgeber in der gleichen Verpflichtung als auch volljährige Firmengründer. Werden Angestellte bei dem Unternehmen beschäftigt, müssen diese einen sicheren Arbeitsplatz vorfinden. Ausnahmen werden auch nicht gemacht, sollte es sich bei diesen Mitarbeitern um die eignen Eltern, Geschwister oder andere Verwandte handeln. Neben Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und zahlreichen weiteren bürokratischen Aspekten der Unternehmensgründung darf auch diese Pflicht nicht unter den Teppich gekehrt werden. Ansonsten ist die Gefahr sehr groß, dass die ersten Gewinne der jungen Firma direkt in die Begleichung von verhängten Bußgeldern fließen.

Mit der Geschäftsgründung sind auch eigene Haftungsrisiken verbunden

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Ein Grund, warum die DGUV V3 Prüfung von einem überwiegenden Anteil der Unternehmen in Deutschland zu einer Selbstverständlichkeit gehört ist nicht allein der Sorge um die Sicherheit der Mitarbeiter geschuldet. Ein größeres Problem als Bußgelder oder krankgeschriebene Mitarbeiter stellen Versicherungen dar, die sich im Schadensfall weigern zu bezahlen, wenn nachweislich die Vorgaben der DGUV V3 Prüfungen nicht erfüllt wurden. Das Alter des Geschäftsführers spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Befindet sich die Versicherung im Recht die Zahlung von Schmerzensgeld und Co zu verweigern, gerät der Geschäftsführer selbst in die Haftung. Im Gegensatz zum Strafrecht gibt es in diesem Bereich des deutschen Rechts kein geringeres Haftungsmaß für Minderjährige. Die Entscheidung die DGUV V3 Prüfung ausfallen zu lassen begleitet die Jungunternehmer mitunter das gesamte weitere Berufsleben mit Konto- oder Lohnpfändungen.

Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Prüfer zahlt sich für Start-ups schnell aus

Seriöse Anbieter von Prüfungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz arbeiten auch gerne mit jungen Unternehmern zusammen. In Beratungsgesprächen können sich die Firmengründer umfassend über die rechtlichen Auflagen informieren, die durch die Erstprüfung bereits vor dem ersten offiziellen Arbeitstag anfallen. Für die Festlegung der Prüfungsintervalle sind die professionellen Prüfer ebenfalls eine wichtige Hilfe, damit das Start-up auch der Beginn einer möglichst langen Unternehmensgeschichte wird.

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